Allgemeine Geschäftsbedingungen 2012
1. Anmeldung
Das
Anmeldeformular bitte in Druckschrift ausfüllen und einsenden an:
Kompass-Sprachreisen, Limburgstraße 11 B, 40235 Düsseldorf.
Sie können
aber auch direkt online buchen.
2.
Bestätigung
und Bezahlung
Der Reisevertrag kommt mit Empfang der Reisebestätigung
und des Insolvenzversicherungsscheins zustande. Gleichzeitig
wird eine Anzahlung von € 250,- fällig. Um die rechtzeitige Zusendung
der Reiseunterlagen sicherzustellen, sollte der Restbetrag
30 Tage vor Abreise an Kompass überwiesen werden.
3. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden
nach Empfang des Restbetrages versandt, in der Regel
jedoch nicht früher
als zwei Wochen vor Abreise.
4. Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn
kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung
einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr
von 30,– EUR berechnet. Soweit
durch den Personenwechsel Mehrkosten (z. B.
durch Ticketausstellung) entstehen, werden
diese gesondert belastet.
5.
Leistungs- und Preisänderungen
Kompass behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann Kompass den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: 1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Kompass vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen. 2. Ansonsten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag kann Kompass vom Teilnehmer verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber Kompass erhöht, so kann Kompass den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöhen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, wie sich die Reise durch die Änderung für Kompass verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetretenund
für Kompass nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Kompass den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos von der Reise zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Kompass in der Lage ist, eine solche aus seinem Programm anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung von Kompass über die Preiserhöhung bzw.Änderung der Reiseleistung gegenüber Kompass geltend zu machen.
6.
Umbuchung
Umbuchungen sind nur
durch Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender
Neubuchung möglich.
7.
Rücktritt
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer
jederzeit von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären. Bei Rücktritt hat Kompass Anspruch
auf eine angemessene Entschädigung. Die
Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach
dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der
vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben
kann. Statt die Rücktrittskosten zu berechnen,
kann Kompass gemäß § 651 BGB i Pauschalbeträge
verlangen. Maßgeblich für die Höhe
der Rücktrittskosten ist das Eingangsdatum
der Rücktrittserklärung bei Kompass. Im Falle
eines Rücktritts werden folgende Pauschalbeträge
fällig:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
– ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab 2. Tag vor Reisebeginn 85%
vom
Reisepreis. Der
Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.Stornierungskosten
für Flüge, die nicht Bestandteil des Programms sind, auf Anfrage.
8. Mindestteilnehmerzahl
Für Folkestone,
Margate, Whitstable ist eine Mindestteilnehmerzahl
von 16 erforderlich. Bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl kann
Kompass bis 4 Wochen vor Abreise vom Vertrag
zurücktreten, unterbreitet jedoch nach
Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzangebot. Wird das Ersatzangebot
nicht akzeptiert, werden alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet.
9.
Verantwortung der Teilnehmer
Kompass
kann den Reisevertrag aus wichtigem
Grund kündigen,
wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung Vertragspflichten, insbesondere
die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen
Teilnehmern, so stark verletzt, dass die Fortsetzung des
Vertrags nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Die Abmahnung
ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Teilnehmers
so schwer wiegt, dass die sofortige Beendigung des Reisevertrags
geboten ist, oder wenn ein Teilnehmer die Abmahnung verhindert
oder die Erfüllung seiner Vertragspflichten
erkennbar verweigert. Durch das vertragswidrige
Verhalten und die deshalb ausgesprochene
Kündigung
bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten
des Teilnehmers. Der Nachweis geringerer
Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
10.
Haftung
Die
Haftung für Schäden
des Teilnehmers, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt,
soweit ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
Kompass für einen dem Teilnehmer entstandenen
Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich
ist. Hiervon bleiben Ansprüche aus deliktischer
Haftung unberührt.
11.
Gewährleistung
Weist
die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so ist
unverzüglich an die Reiseleitung vor Ort oder
die mit den Reiseunterlagen übermittelte Kontaktadresse
oder an Kompass in Düsseldorf
ein Abhilfeverlangen zu richten. Erfolgt keine
entsprechende Mängelanzeige, so besteht
nach Rückkehr eventuell kein Anspruch auf
Minderung oder Schadenersatz. Unabhängig
von der Mängelrüge vor Ort sind Ansprüche
zusätzlich binnen eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Reiseende bei Kompass
in Düsseldorf geltend zu machen.
12.
Veranstalterhinweis
Alle
Angaben in vorliegendem Katalog entsprechen
dem Stand bei Drucklegung am 1.10.2011.
Programmträger für Folkestone, Margate,
Whitstable ist die ELO Exchange & Language
Course Organisation, Im Langen Loh 231, CH -
4015 Basel. Kompass ist Generalvertreter von
ELO für Deutschland und handelt in deren Namen
und Rechnung.
Kompass-Sprachreisen GmbH
Limburgstraße 11 B
40235 Düsseldorf
Telefon 0211-69 91 30
Telefax 0211-69 913 22
Internet: www.kompass-sprachreisen.de.
Gesellschaft registriert unter HRB 3932 beim AG Düsseldorf.
Geschäftsführer: Peter-Michael Wallenborn.