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Allgemeine Geschäftsbedingungen 2012

1. Anmeldung
Das Anmeldeformular bitte in Druckschrift ausfüllen und einsenden an: Kompass-Sprachreisen, Limburgstraße 11 B, 40235 Düsseldorf. Sie können aber auch direkt online buchen.

2. Bestätigung und Bezahlung
Der Reisevertrag kommt mit Empfang der Reisebestätigung und des Insolvenzversicherungsscheins zustande. Gleichzeitig wird eine Anzahlung von € 250,- fällig. Um die rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen sicherzustellen, sollte der Restbetrag 30 Tage vor Abreise an Kompass überwiesen werden.

3. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden nach Empfang des Restbetrages versandt, in der Regel jedoch nicht früher als zwei Wochen vor Abreise.

4. Ersatzperson
Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,– EUR berechnet. Soweit durch den Personenwechsel Mehrkosten (z. B. durch Ticketausstellung) entstehen, werden diese gesondert belastet.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Kompass behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann Kompass den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: 1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Kompass vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen. 2. Ansonsten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag kann Kompass vom Teilnehmer verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber Kompass erhöht, so kann Kompass den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöhen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, wie sich die Reise durch die Änderung für Kompass verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetretenund für Kompass nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Kompass den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos von der Reise zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Kompass in der Lage ist, eine solche aus seinem Programm anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung von Kompass über die Preiserhöhung bzw.Änderung der Reiseleistung gegenüber Kompass geltend zu machen.

6. Umbuchung
Umbuchungen sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender Neubuchung möglich.

7. Rücktritt
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt hat Kompass Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Statt die Rücktrittskosten zu berechnen, kann Kompass gemäß § 651 BGB i Pauschalbeträge verlangen. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Kompass. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Pauschalbeträge fällig:

– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%
– ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
– ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
– ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
– ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
– ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
– ab 2. Tag vor Reisebeginn 85%

vom Reisepreis. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.Stornierungskosten für Flüge, die nicht Bestandteil des Programms sind, auf Anfrage.

8. Mindestteilnehmerzahl
Für Folkestone, Margate, Whitstable ist eine Mindestteilnehmerzahl von 16 erforderlich. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann Kompass bis 4 Wochen vor Abreise vom Vertrag zurücktreten, unterbreitet jedoch nach Möglichkeit ein gleichwertiges Ersatzangebot. Wird das Ersatzangebot nicht akzeptiert, werden alle geleisteten Zahlungen zurück erstattet.

9. Verantwortung der Teilnehmer
Kompass kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung Vertragspflichten, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber anderen Teilnehmern, so stark verletzt, dass die Fortsetzung des Vertrags nach Treu und Glauben unzumutbar ist. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Teilnehmers so schwer wiegt, dass die sofortige Beendigung des Reisevertrags geboten ist, oder wenn ein Teilnehmer die Abmahnung verhindert oder die Erfüllung seiner Vertragspflichten erkennbar verweigert. Durch das vertragswidrige Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

10. Haftung
Die Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Kompass für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Hiervon bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung unberührt.

11. Gewährleistung
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so ist unverzüglich an die Reiseleitung vor Ort oder die mit den Reiseunterlagen übermittelte Kontaktadresse oder an Kompass in Düsseldorf ein Abhilfeverlangen zu richten. Erfolgt keine entsprechende Mängelanzeige, so besteht nach Rückkehr eventuell kein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Unabhängig von der Mängelrüge vor Ort sind Ansprüche zusätzlich binnen eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende bei Kompass in Düsseldorf geltend zu machen.

12. Veranstalterhinweis
Alle Angaben in vorliegendem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung am 1.10.2011. Programmträger für Folkestone, Margate, Whitstable ist die ELO Exchange & Language Course Organisation, Im Langen Loh 231, CH - 4015 Basel. Kompass ist Generalvertreter von ELO für Deutschland und handelt in deren Namen und Rechnung.


Kompass-Sprachreisen GmbH
Limburgstraße 11 B
40235 Düsseldorf
Telefon 0211-69 91 30
Telefax 0211-69 913 22
zurueck zur vorherigen Seite zurueck zur vorherigen Seite E-mail: info@kompass-sprachreisen.de
Internet: www.kompass-sprachreisen.de.

Gesellschaft registriert unter HRB 3932 beim AG Düsseldorf.
Geschäftsführer: Peter-Michael Wallenborn.