Kompass-Sprachreisen GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen
High-School-Programm 2011

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Aufnahmebestätigung – Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Zusage des Bewerbers und Empfang der Aufnahmebestätigung in Kraft.

Bezahlung – Alle Vorauszahlungen sind durch eine Insolvenzversicherung abgesichert. Der Sicherungsschein wird gleichzeitig mit der Aufnahmebestätigung zugesandt. Für die USA, Kanada, Neuseeland, Australien, Costa Rica und Programmbeginn im Juli, August, September ist der Programmpreis nach Empfang der Bestätigung wie folgt zu zahlen:

25 % bei Bestätigung
25 % zum 31. März
50 % bei Empfang der Visa-Unterlagen

Bei England und Frankreich sowie Programmbeginn in einem anderen Zeitraum als im Sommer ist der Programmpreis wie folgt zu zahlen:

25 % bei Bestätigung,
Restzahlung einen Monat vor Abreise.

Rücktritt – Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Schriftliche Rücktrittserklärung wird empfohlen. Bei Rücktritt hat Kompass gemäß § 651 BGB Anspruch auf angemessene Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Statt die Rücktrittskosten zu berechnen, kann Kompass Pauschalbeträge verlangen. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Kompass. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Pauschalbeträge fällig:

ab Aufnahmebestätigung 10 %
ab 60 Tage vor Abreise 30 %
ab 30 Tage vor Abreise 40 %

vom Programmpreis. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

Versicherung – Die Rücktrittsversicherung kostet zusätzlich 200,– Euro und tritt bei ärztlich attestierter Krankheit, Tod des Teilnehmers oder eines Verwandten 1. Grades ein. Im Versicherungsfall entstehen bei Rücktritt vor dem 1. Juni keine Kosten, danach ist ein Pauschalbetrag von 500,– Euro zu zahlen.

Haftung – Die vertragliche Haftung für Schäden des Teilnehmers, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Kompass für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.

Vertragspflichten – Kompass kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung Vertragspflichten, insbesondere die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber der Gastfamilie oder zur Mitwirkung in der Schule, in solchem Maße verletzt, dass eine Fortsetzung des Vertrags nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass die sofortige Beendigung des Vertrags geboten ist. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Austauschschülers. Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.

Gewährleistung und Abhilfe – Weisen die Reiseleistungen aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so hat er sich unverzüglich an die mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können. Eine Kündigung des Reisevertrages gemäß § 651 e BGB ist erst möglich, wenn Kompass eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung eingeräumt wurde, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von Kompass verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Unabhängig von der sofortigen Mängelanzeige vor Ort sind binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Kompass in Düsseldorf geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen.

Leistungs- und Preisänderungen – Kompass behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Kompass den Reisepreis nach Maßgabe der folgenden Berechnung erhöhen: 1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Kompass vom Teilnehmer den Erhöhungsbetrag verlangen. 2. Ansonsten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag kann Kompass vom Teilnehmer verlangen.Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber Kompass erhöht, so kann Kompass den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag erhöhen.

Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, wie sich die Reise durch die Änderung für Kompass verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für Kompass nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichenÄnderung des Reisepreises hat Kompass den Teilnehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, kostenlos von der Reise zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern Kompass in der Lage ist, eine solche aus seinem Programm anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung von Kompass über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Kompass geltend zu machen.

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Hinweis
– Die Angaben in vorliegendem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung am 01.08.2010. © Kompass-Sprachreisen GmbH. Die Gesellschaft ist unter HRB 3932 beim AG Düsseldorf registriert. Geschäftsführer ist Peter-Michael Wallenborn. Wir bedanken uns bei Tourism Australia, Tourism New Zealand, unseren Partnerorganisationen und Teilnehmern für die zur Verfügung gestellten Fotos.

Alle Angaben in vorliegendem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung am 1.10.2010.

Kompass-Sprachreisen GmbH
Limburgstraße 11 B
40235 Düsseldorf
Telefon 0211-69 91 30
Telefax 0211-69 913 22
E-mail: info@kompass-sprachreisen.de
Internet: www.kompass-sprachreisen.de.

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