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1. Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt mit Empfang der Reisebestätigung durch den Teilnehmer oder dessen Reisebüro zustande.

2. Bezahlung und Reiseunterlagen
Bei Empfang von Reisebestätigung und Insolvenzversicherungsschein wird eine Anzahlung von 15 Prozent vom Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden nach Empfang des Restbetrags versandt, jedoch nicht früher als 2 Wochen vor dem Abreisetermin. Bei weniger als 6 Wochen vor dem Abreisetermin getätigten Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort bei Empfang von Reisebestätigung und Insolvenzversicherungsschein fällig.

3. Versicherungen
Der Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung bzw. des Reiseversicherungspakets wird empfohlen. Die Reisekostenrücktrittskostenversicherung kann nur gleichzeitig mit der Reisebuchung abgeschlossen werden. Die Versicherungsverträge kommen direkt mit der Versicherungsgesellschaft zustande, nicht mit Kompass. Die Versicherungsprämien sind kein Bestandteil des Reisepreises und gleichzeitig mit der Anzahlung zu zahlen. Von den Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden. Ansprüche aus den Versicherungsverträgen sind direkt beim Versicherer geltend zu machen.

4. Rücktritt
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich bzw. per Einschreiben zu erklären. Bei Rücktritt hat Kompass gemäß § 651 i BGB Anspruch auf angemessene Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen bestimmt sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen noch verwerten kann. Für die Höhe der Rücktrittskosten ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Kompass maßgeblich. Statt die Rücktrittskosten zu berechnen, kann Kompass entsprechend Rücktrittstag einen der nachstehenden Pauschalbeträge verlangen:

• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, 15% mindestens jedoch € 60,–
• danach bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
• danach bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
• danach bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 55%
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt 75%

vom Reisepreis.

Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. Stornierungskosten für Flüge, die nicht Bestandteil des Programms sind, auf Anfrage. Bei Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

5. Ersatzperson
Bei Benennung einer Ersatzperson, die statt des gebuchten Teilnehmers an der Reise teilnimmt, berechnet Kompass pauschal € 50,–. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten bei den Leistungsträgern entstehen (Ticketausstellung, etc.), werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

6. Haftungsbegrenzung
Soweit Kompass einen Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführt, beziehungsweise für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus deliktischer Haftung.

7. Mängel, Verjährung
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so ist unverzüglich ein Abhilfeverlangen an die Reiseleitung vor Ort oder die mit den Reiseunterlagen übermittelte Kontaktadresse oder an Kompass in Düsseldorf zu richten. Unabhängig vom Abhilfeverlangen sind Ansprüche binnen eines Monats nach dem vorgesehenen Rückreisetermin schriftlich bei Kompass in Düsseldorf geltend zu machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Monatsfrist gehindert war. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis § 651 f BGB auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.

8. Flüge
Die Bekanntgabe von Flugzeiten vor Zusendung der Flugtickets erfolgt vorbehaltlich eventueller Änderungen durch die Fluggesellschaften. Die Rückflugzeiten sollte sich der Teilnehmer drei Tage vor Rückreise bestätigen lassen. Für Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht vom Veranstalter verschuldet sind und auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

9. Visa- und Gesundheitsvorschriften
Soweit Kompass Vorschriften unter Berücksichtigung der erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, wird der Kunde darüber informiert. Für die Einhaltung der für die Reise geltenden, amtlichen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung von Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, sofern kein schuldhaftes Versäumnis seitens von Kompass vorliegt. Ausländische Kunden erkundigen sich bitte bei den entsprechenden Konsulaten nach den speziell für sie geltenden Regelungen. Kompass haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung von Visa durch die diplomatischen Vertretungen, es sei denn, eine Verzögerung würde durch Kompass verschuldet.

10. Leistungen/Nebenabreden
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (z. B. mit Bezug auf Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche, etc.) bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Kompass.

11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat bei Buchung schriftlich erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen jener Personen einzustehen, die ihre Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

12. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Reisebedingungen zieht nicht die Unwirksamkeit der nicht betroffenen Reisebedingungen nach sich.


Veranstalter: Kompass-Sprachreisen GmbH • Limburgstraße 11 B 40235 Düsseldorf • Tel. 0211-699130 • Fax 0211-6991322
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 3932
Geschäftsführer: P.-M. Wallenborn • Stand: 15.10.2005.