1. Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt mit Empfang der Reisebestätigung durch den Teilnehmer oder dessen Reisebüro zustande.
2. Bezahlung und Reiseunterlagen
Bei Empfang von Reisebestätigung und Insolvenzversicherungsschein wird eine Anzahlung von 15 Prozent vom Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen
werden nach Empfang des Restbetrags versandt, jedoch nicht früher als 2
Wochen vor dem Abreisetermin. Bei weniger als 6 Wochen vor dem
Abreisetermin getätigten Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort bei
Empfang von Reisebestätigung und Insolvenzversicherungsschein fällig.
3. Versicherungen
Der Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung bzw. des Reiseversicherungspakets wird empfohlen. Die
Reisekostenrücktrittskostenversicherung kann nur gleichzeitig mit der
Reisebuchung abgeschlossen werden. Die Versicherungsverträge kommen
direkt mit der Versicherungsgesellschaft zustande, nicht mit Kompass. Die
Versicherungsprämien sind kein Bestandteil des Reisepreises und
gleichzeitig mit der Anzahlung zu zahlen. Von den Versicherungsverträgen
kann nicht zurückgetreten werden. Ansprüche aus den
Versicherungsverträgen sind direkt beim Versicherer geltend zu machen.
4. Rücktritt
Vor Reiseantritt kann der Teilnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten.
Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich bzw. per Einschreiben zu
erklären. Bei Rücktritt hat Kompass gemäß § 651 i BGB Anspruch auf
angemessene Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter
Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen
bestimmt sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistungen noch verwerten kann. Für die Höhe der Rücktrittskosten ist
das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei Kompass maßgeblich. Statt
die Rücktrittskosten zu berechnen, kann Kompass entsprechend
Rücktrittstag einen der nachstehenden Pauschalbeträge verlangen:
• bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, 15% mindestens jedoch € 60,–
• danach bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 20%
• danach bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 30%
• danach bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 55%
• ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt 75%
vom Reisepreis.
Der Nachweis geringerer Kosten bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
Stornierungskosten für Flüge, die nicht Bestandteil des Programms sind,
auf Anfrage. Bei Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme
einzelner Reiseleistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten
Reisepreises erhalten.
5. Ersatzperson
Bei Benennung einer Ersatzperson, die statt des gebuchten Teilnehmers an
der Reise teilnimmt, berechnet Kompass pauschal € 50,–. Soweit durch den
Personenwechsel weitere Kosten bei den Leistungsträgern entstehen
(Ticketausstellung, etc.), werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
6. Haftungsbegrenzung
Soweit Kompass einen Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeiführt, beziehungsweise für einen Schaden allein wegen des
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus deliktischer
Haftung.
7. Mängel, Verjährung
Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, so ist unverzüglich
ein Abhilfeverlangen an die Reiseleitung vor Ort oder die mit den
Reiseunterlagen übermittelte Kontaktadresse oder an Kompass in
Düsseldorf zu richten. Unabhängig vom Abhilfeverlangen sind Ansprüche
binnen eines Monats nach dem vorgesehenen Rückreisetermin schriftlich
bei Kompass in Düsseldorf geltend zu machen. Nach Fristablauf können
Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne
eigenes Verschulden an der Einhaltung der Monatsfrist gehindert war. Die
gesetzliche Verjährungsfrist wird für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach § 651 c bis § 651 f BGB auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährung beginnt mit
dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.
8. Flüge
Die Bekanntgabe von Flugzeiten vor Zusendung der Flugtickets erfolgt
vorbehaltlich eventueller Änderungen durch die Fluggesellschaften. Die
Rückflugzeiten sollte sich der Teilnehmer drei Tage vor Rückreise
bestätigen lassen. Für Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen,
soweit diese nicht vom Veranstalter verschuldet sind und auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
9. Visa- und Gesundheitsvorschriften
Soweit Kompass Vorschriften unter Berücksichtigung der erforderlichen
Sorgfalt bekannt sein müssten, wird der Kunde darüber informiert. Für die
Einhaltung der für die Reise geltenden, amtlichen Vorschriften ist der
Kunde selbst verantwortlich. Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung
von Vorschriften ergeben, gehen zu Lasten des Kunden, sofern kein
schuldhaftes Versäumnis seitens von Kompass vorliegt. Ausländische
Kunden erkundigen sich bitte bei den entsprechenden Konsulaten nach
den speziell für sie geltenden Regelungen. Kompass haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung von Visa durch die diplomatischen Vertretungen, es
sei denn, eine Verzögerung würde durch Kompass verschuldet.
10. Leistungen/Nebenabreden
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog sowie der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (z. B. mit Bezug
auf Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche, etc.) bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung durch Kompass.
11. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es
sei denn, der Abtretungsempfänger hat bei Buchung schriftlich erklärt,
auch für die vertraglichen Verpflichtungen jener Personen einzustehen, die
ihre Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
12. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Reisebedingungen zieht nicht die
Unwirksamkeit der nicht betroffenen Reisebedingungen nach sich.
Veranstalter:
Kompass-Sprachreisen GmbH Limburgstraße 11 B 40235
Düsseldorf Tel. 0211-699130 Fax 0211-6991322
Eingetragen beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 3932
Geschäftsführer:
P.-M. Wallenborn Stand: 15.10.2005.
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