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"Kleingedrucktes" 2013

Die Buchung von Reiseleistungen der Kompass Sprachreisen GmbH (im folgenden Kompass) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrages Die Anmeldung zu den gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – bei Kompass oder einem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die gewünschten Reiseleistungen durch Kompass (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail- Adresse) oder an das Reisebüro kommt der Reisevertrag mit Kompass zustande.

2. Bezahlung, Versicherungen, Reiseunterlagen, Rücktritt (1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zu nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Abweichende Vereinbarungen müssen von Kompass schriftlich bestätigt werden. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 13) ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Rechnung nebst Sicherungsschein fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Reisevertrags zahlbar. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei Kompass. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich Kompass ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. (2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich Kompass nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.

3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von Kompass. Kompass behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Kompass behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird Kompass den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit Kompass in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch Kompass dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.

4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge Bei den mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von Kompass vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Vorausset zungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. Kompass wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Mindestteilnehmerzahl Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Kompass berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

7. Ersatzperson Kompass berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

8. Rücktritt (1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Kompass. Die Erklärung per Ein schreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat Kompass Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. (2) Kompass macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt: Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/ Transfer/ Nur-Sprachkurs: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55% ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80% ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises. Flüge: Die in Abhängigkeit des gewählten Fluges und Tarifs anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifs von der Buchungsstelle mitgeteilt. Gebuchte Einzelleistungen wie Verkehrsmitteltickets (z.B. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets oder Einzeltransfers unterliegen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen einzeln abgerechnet werden, wobei Stornokosten von bis zu 100 % entstehen können. (3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall. (4) Bei Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird bemüht sich Kompass bei den Leistungsträgern, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an Kompass erstattet werden, erstattet Kompass diese dem Kunden.

9. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

10. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie Kompass eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird von Kompass verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei Kompass in Düsseldorf geltend machen. Die Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt.

11. Haftungsbeschränkung Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Kompass herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von Kompass allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

12. Abtretungsverbot Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

13. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Krankenund Unfallversicherung. Soweit Kompass oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und bei Abschluss der Versicherung sofort fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

14. Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

15. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von Kompass ist Düsseldorf. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Kompass keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Kompass um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Drucklegung:Oktober 2012.

Veranstalter
Kompass-Sprachreisen GmbH
Limburgstraße 11 B
40235 Düsseldorf
Telefon 0211-69 91 30zurueck zur vorherigen Seite zurueck zur vorherigen Seite
Telefax 0211-69 913 22
E-mail: info@kompass-sprachreisen.de
Internet: www.kompass-sprachreisen.de.

Gesellschaft registriert unter HRB 3932 beim AG Düsseldorf.
Geschäftsführer: Peter-Michael Wallenborn